Rechtsanwalt und Notar a.D. Manfred Hohenecker
Herr Rechtsanwalt und Notar a.D. Manfred Hohenecker wurde 1978 zur Anwaltschaft zugelassen und war von 1980 bis zum 31.10.2020 auch als Notar tätig. Er schloss sein juristisches Studium mit Prädikat ab. Das Rechtsreferendariat absolvierte er in Hamburg. Im Jahr 1980 gründete er die Kanzlei.
Folgende Rechtsgebiete werden von Herrn Rechtsanwalt Hohenecker schwerpunktmäßig behandelt:
- Grundstücksrecht
- Immobilienrecht
- Erbrecht
- Handels- und Gesellschaftsrecht
- Wirtschaftsrecht
Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV).
Herr Hohenecker ist auch als Testamentsvollstrecker tätig.
Er ist im Juli 2010 zum Prüfer der notariellen Fachprüfung durch das Prüfungsamt bei der Bundesnotarkammer bestellt worden.