Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat
Herr Rechtsanwalt Lars Gudat hat als Fachanwalt für Familienrecht einen seiner Tätigkeitsschwerpunkte im Ehe- und Familienrecht.
Ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt liegt im Bereich des Arbeitsrechts, wobei Herr Gudat regelmäßig sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer vertritt. Dies ermöglicht, beide Sichtweisen zu kennen und vereinfacht es, bestmögliche Ergebnisse für den Mandanten zu erzielen.
Ferner kümmert er sich um den Bereich Forderungsmanagement und Inkasso für unsere Mandanten. Hier werden insbesondere für Firmen regelmäßig Forderungen außergerichtlich und gerichtlich durchgesetzt und unberechtigte Forderungen abgewehrt. Die Beauftragung eines Inkassobüros ist nicht notwendig, teilweise sogar mit Mehrkosten verbunden, wenn im Nachgang ein Rechtsanwalt hinzugezogen werden muss, z.B. aufgrund von Anwaltszwang vor Gericht.
Herrn Rechtsanwalt Lars Gudat ist aufgrund nachgewiesener besonderer theoretischer Kenntnisse und besonderer praktischer Erfahrungen die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht verliehen worden. Seine Erfahrungen als Mediator helfen dabei, auch kritische familienrechtliche Auseinandersetzungen in geregelte Bahnen zu lenken.
Rechtsanwalt Gudat hat im Jahr 2015 außerdem den Fachanwaltskurs im Bereich Arbeitsrecht erfolgreich absolviert und kann damit theoretische Kenntnisse, die unter anderem Voraussetzung sind zum Erwerb des Titels Fachanwalt für Arbeitsrecht, nachweisen.
Tätigkeitsschwerpunkte:
Familienrecht:
- Einvernehmliche Scheidung
- Streitige Scheidung
- Aufhebung eingetragene Lebenspartnerschaft
- Eherecht
- Kindschaftsrecht
- Scheidungsrecht
- Nachehelicher Unterhalt
- Trennungsunterhalt
- Kindesunterhalt
- Unterhaltsanspruch für Mütter nichtehelich geborener Kinder
- Zugewinn
- Vermögensauseinandersetzung
- Trennungsvereinbarung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Ehevertrag (Erstellung, Prüfung und Anfechtung)
- Gesamtschuldnerausgleich
- Scheidungsfolgen
- Sorgerecht
- Umgangsrecht
- Aufenthaltsbestimmungsrecht
- Versorgungsausgleich
- Wohnungszuweisung
- Haushaltssachen
- Abänderung von Alttiteln
- Gestaltungsberatung
- Beschwerde gegen erstinstanzliche Entscheidungen
- Anträge nach dem Gewaltschutzgesetz
- Einstweilige Anordnungen
Online Scheidung:
Manche Internetseiten vermitteln den Eindruck, dass eine Scheidung online möglich ist, die dann auch günstiger sein soll. Diese Darstellungen sind falsch! Bei der Scheidung müssen die Eheleute zum Gericht, da der Richter / die Richterin diese persönlich zu den Scheidungsvoraussetzungen anzuhören hat. Auch gibt es keine Kostenreduktion. Möglich ist, dass Sie jedoch nicht in die Kanzlei kommen müssen, um ein Scheidungsverfahren einzuleiten. Ich benötige z.B. eine Kopie der Heiratsurkunde und der Geburtsurkunde(n) minderjähriger Kinder und weitere Angaben, die wir gerne telefonisch, per Fax oder Email mitteilen können. Auf unserer Seite unter www.scheidung-stuhr.de finden Sie weitere Informationen und auch ein Formular.
Arbeitsrecht:
- Kündigungsschutzklage (Achtung: 3 Wochen Frist)
- Lohnklage
- Urlaubsabgeltung
- Überstundenabgeltung
- Teilzeitanspruch
- Arbeitszeugnis
- Prüfung von Arbeitsverträgen
- Erstellung von Arbeitsverträgen
- Kündigung
- Kurzarbeit
- Sozialauswahl
- Zahlungsklage
- Aufhebungsvertrag
- Abwicklungsvertrag
- Betriebsrat
- Vertretung vor dem Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht oder Bundesarbeitsgericht
Inkasso:
- Forderungsdurchsetzung für Firmen, Unternehmer und Privatpersonen
- Forderungsmanagement
- Abwehr ungerechtfertigter Forderungen
Berufliche Mitgliedschaften:
- Arbeitsgemeinschaft Familienrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV)
- DANSEF Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V.
- Bremischer Anwaltsverein
- Deutscher Anwaltverein (DAV)