Rechtsanwaltskanzlei und Notare in Stuhr (Brinkum)

  • Schwerpunkte
    • Arbeitsrecht
    • Erbrecht
    • Familienrecht
    • Gesellschaftsrecht
    • Grundstücksrecht
    • Immobilienrecht
    • Inkasso
    • Kaufrecht
    • Mietrecht
    • Reiserecht
    • Schadensersatzrecht
    • Verkehrsrecht
    • Vertragsrecht
    • Werkvertragsrecht
    • Wohnungseigentumsrecht (WEG-Recht)
    • Zivilrecht
  • Rechtsanwälte
    • Christiane Gudat
    • Lars Gudat
    • Jessica Lohmann
    • Manfred Hohenecker
    • Karsten Tietjen
  • Notare
  • Stellenangebote
  • Formulare
  • Kontakt
    • Anfahrt
    • Impressum
    • Datenschutzerklärung

20. Februar 2015

Fahrten zwischen Wohnung und ständig wechselnden Betriebsstätten bei Selbständigen

Der III. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 23. Oktober 2014 III R 19/13 entschieden, dass Fahrtkosten eines Selbständigen zu ständig wechselnden Betriebsstätten, denen keine besondere zentrale Bedeutung zukommt, mit den tatsächlichen Kosten und nicht nur mit der Entfernungspauschale abzugsfähig sind.[Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Rechtsanwalt, Steuerrecht, Stuhr, Weyhe

12. Februar 2015

Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit: Bagatellgrenze für die Abfärbewirkung von geringfügigen gewerblichen Einkünften

Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 27. August 2014 VIII R 6/12 entschieden, dass die Einkünfte einer GbR, die hauptsächlich Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt und daneben in geringem Umfang eine gewerbliche Tätigkeit ausübt, dann nicht insgesamt zu gewerblichen Einkünften umqualifiziert werden (sog. Abfärbewirkung), wenn die gewerblichen Umsätze eine Bagatellgrenze in Höhe von 3 % der Gesamtnettoumsätze und zusätzlich den Betrag von 24.500 € im Veranlagungszeitraum nicht übersteigen.[Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Brinkum, Hohenecker Tietjen Gudat, Rechtsanwalt, Steuerrecht, Stuhr, Weyhe

4. Februar 2015

Ansatz der Entfernungspauschale statt der tatsächlichen Kosten für regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zu seinem einzigen Auftraggeber

Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 13/13 entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ darstellen. [Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Betriebsinhaber, Fahrtkosten, Hohenecker Tietjen Gudat, Rechtsanwalt, Steuerrecht, Stuhr

29. Januar 2015

Aufwendungen für eine Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung als steuerbegünstigte Handwerkerleistung

Mit Urteil vom 6. November 2014 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass die Überprüfung der Funktionsfähigkeit einer Anlage (Dichtheitsprüfung einer Abwasserleitung) durch einen Handwerker und damit die Erhebung des unter Umständen noch mangelfreien Istzustandes ebenso eine steuerbegünstigte Handwerkerleistung i.S. des § 35a Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes (EStG) sein kann wie die Beseitigung eines bereits eingetretenen Schadens oder vorbeugende Maßnahmen zur Schadensabwehr.[Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Handwerker, haushaltsnahe, Steuerermäßigung

29. Januar 2015

Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

Mit Urteil vom 6. November 2014 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) – zum bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht – entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig ist, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist und deshalb für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale geltend machen kann.[Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Arbeitnehmer, Fahrtkosten, Probezeit

  • « Vorherige Seite
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • Nächste Seite »

Kontakt

Telefon: 0421-898990
Telefax: 0421-8989949
Email: kanzlei@recht-stuhr.de

Bremer Straße 2
28816 Stuhr (Brinkum)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag
14:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Freitag
14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von
08:30 Uhr bis 12:30 Uhr
13:45 Uhr bis 17:00 Uhr

Drucken

  • Schwerpunkte
  • Rechtsanwälte
  • Notare
  • Stellenangebote
  • Formulare
  • Kontakt
  • Datenschutzerklärung
  • Impressum

Hohenecker Tietjen Gudat

Telefon: 0421-898990
Telefax: 0421-8989949
E-Mail: kanzlei@recht-stuhr.de

Bremer Straße 2
28816 Stuhr (Brinkum)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 08:30 Uhr bis 13:00 Uhr Montag, Dienstag und Donnerstag 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr sowie Freitag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Telefonzeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag 08:30 Uhr bis 12:30 Uhr und 13:45 Uhr bis 17:00 Uhr

Copyright © 2026 · Executive Pro Theme on Genesis Framework · WordPress · Anmelden