Der IX. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat durch Urteil vom 10. Februar 2015 (IX R 18/14) entschieden, dass das schlichte „Vergessen“ des Übertrags selbst ermittelter Besteuerungsgrundlagen –im Urteilsfall ein Verlustbetrag– in die entsprechende Anlage zu einer elektronischen Einkommensteuererklärung nicht grundsätzlich als „grob fahrlässig“ anzusehen ist.[Mehr …]
Grunderwerbsteuer: Einbeziehung der Baukosten in die Bemessungsgrundlage der Steuer
Der II. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hatte im Urteil vom 3. März 2015 II R 9/14 darüber zu entscheiden, welche Kosten beim Kauf eines unbebauten Grundstücks in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einzubeziehen sind, wenn sich der Grundstücksverkäufer (zusätzlich) zur Errichtung eines Rohbaus auf dem Grundstück verpflichtet, und weitere Baukosten durch Ausbauarbeiten anfallen, die aber vom Grundstückskäufer bei Dritten in Auftrag gegeben worden sind.[Mehr …]
Minderheitsbeteiligung an Komplementär-GmbH kein notwendiges Sonderbetriebsvermögen
Mit Urteil vom 16. April 2015 hat der IV. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) entschieden, dass eine Minderheitsbeteiligung des Kommanditisten an der Komplementär-GmbH von weniger als 10 % nicht zu seinem notwendigen Sonderbetriebsvermögen bei der Kommanditgesellschaft (KG) gehört.[Mehr …]
Abgeltungsteuer: Auch bei sog. Günstigerprüfung kein Abzug der tatsächlichen Werbungskosten
Nach Auffassung des VIII. Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) findet § 20 Abs. 9 des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch bei der sog. „Günstigerprüfung“ nach § 32d Abs. 6 Satz 1 EStG Anwendung; ein Abzug der tatsächlich entstandenen Werbungskosten kommt daher nicht in Betracht.[Mehr …]
Ausschluss des Abgeltungsteuersatzes bei Darlehen zwischen Ehegatten
Der VIII. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 28. Januar 2015 VIII R 8/14 erstmals entschieden, dass die Anwendung des gesonderten Steuertarifs für Einkünfte aus Kapitalvermögen gemäß § 32d Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Höhe von 25 % (sog. Abgeltungsteuersatz) nach § 32d Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchst. a EStG bei der Gewährung von Darlehen zwischen Ehegatten aufgrund eines finanziellen Abhängigkeitsverhältnisses ausgeschlossen ist.[Mehr …]