Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle, die auch für den Bereich des Amtsgerichts Syke gültig sind, wurden auch für das Jahr 2023 aktualisiert. Hieraus ergeben sich Vorgaben für die Unterhaltsberechnung, an die sich der zuständige Richter an Ihrem Amtsgericht -Familiengericht- halten soll, aber nicht muss. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an den Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Lars Gudat. Herr Gudat vertritt Sie in Fragen des Kindesunterhaltes, des Trennungsunterhaltes, des nachehelichen Unterhaltes, des Betreuungsunterhaltes im Falle einer nichtehelichen Geburt eines Kindes.
Kindesunterhalt Stuhr
Kindesunterhalt in Stuhr berechnen:
Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhaltes finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft hat und auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt ist. Die Zahlbeträge ergeben sich aus der Tabelle am Ende, nicht am Anfang. Dort ist das hälftige Kindergeld noch nicht abgezogen. Fragen zum Thema Unterhalt in Stuhr, Syke, Weyhe, Bassum, Bremen? Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat in Stuhr hilft Ihnen weiter.
Düsseldorfer Tabelle 2022
Die Düsseldorfer Tabelle wurde auch 2022 wieder angepasst.
Die Bedarfsätze minderjähriger und volljähriger Kinder wurden angehoben.
Außerdem wurde die Düsseldorfer Tabelle fortgeschrieben bis zu einem Nettoeinkommen des Unterhaltspflichtigen von 11.000,- €.
BGH: Bei finanziell leistungsfähigen Großeltern keine gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern für ihre Kinder
Beschluss vom 27. Oktober 2021 – XII ZB 123/21
Der unter anderem für das Familienrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte zu klären, ob die sog. gesteigerte Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren minderjährigen Kindern auch dann besteht, wenn finanziell leistungsfähige Großeltern vorhanden sind. [Mehr …]
Düsseldorfer Tabelle 2021
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