Ein durch Testament eingesetzter Erbe trägt das Risiko, dass das Testament unwirksam war
– AUCH GUTER GLAUBE SCHÜTZT NICHT DAVOR, DAS ERBE HERAUSGEBEN ZU MÜSSEN –
CELLE. Von Gesetzes wegen erben in erster Linie Abkömmlinge, Ehepartner oder sonstige Verwandte eines Verstorbenen. Dieser kann die Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag abweichend regeln und beispielsweise einen Freund oder engen Vertrauten zum Erben einsetzen. Dieser trägt aber das Risiko, dass das Testament wirksam ist.[Mehr …]