Kindesunterhalt in Stuhr berechnen:
Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhaltes finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft hat und auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt ist. Die Zahlbeträge ergeben sich aus der Tabelle am Ende, nicht am Anfang. Dort ist das hälftige Kindergeld noch nicht abgezogen. Fragen zum Thema Unterhalt in Stuhr, Syke, Weyhe, Bassum, Bremen? Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat in Stuhr hilft Ihnen weiter.