- Der auf Auskunft und in der letzten Stufe auf Zahlung eines noch zu beziffernden Pflichtteils im Wege der Teil-Stufenklage, verbunden mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindest-Pflichtteils in Anspruch genommene Beklagte kann auch bei zugestandenem (§ 289 ZPO) Mindestnachlass in der Regel nicht durch Teilurteil (§ 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch zur Zahlung des bezifferten Teilbetrags verurteilt werden.