Rechtsanwaltskanzlei und Notare in Stuhr (Brinkum)

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23. Juni 2015

Entgelt für Schwarzarbeit wird auch bei Mängeln nicht zurückgezahlt

Der u.a. für das Bauvertragsrecht zuständige VII. Zivilsenat hat am 11. Juni 2015 entschieden, dass dann, wenn ein Werkvertrag wegen Verstoßes gegen das Verbot des § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG* vom 23. Juli 2004 nichtig ist, dem Besteller, der den Werklohn bereits gezahlt hat, gegen den Unternehmer auch dann kein Rückzahlungsanspruch unter dem Gesichtspunkt einer ungerechtfertigten Bereicherung zusteht, wenn die Werkleistung mangelhaft ist.[Mehr …]

Kategorie: Vertragsrecht Stichworte: Anwalt, Bezahlung, Brinkum, Fachanwalt, Mangel, Rechtsanwalt, Schaden, Schwarzarbeit, Stuhr, Syke, Vertragsrecht, Weyhe

22. Januar 2015

Entgangener Gewinn als Schaden des Mieters bei Vereitelung seines Vorkaufsrechts

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage befasst, ob ein Mieter wegen der Vereitelung seines gesetzlichen Vorkaufsrechts (§ 577 BGB*) auch Schadensersatz in Höhe des ihm entgangenen Gewinns verlangen kann.[Mehr …]

Kategorie: Mietrecht Stichworte: entgangener, Gewinn, Mieter, Schaden, Vorkaufsrecht

22. Januar 2015

Rechte des Mieters nach einem Wohnungsbrand

Der Bundesgerichtshof hat sich heute in einer Entscheidung mit der Frage beschäftigt, ob ein Mieter, der einen Brand in der gemieteten Wohnung leicht fahrlässig verursacht hat, die Beseitigung des Schadens vom Vermieter verlangen kann, wenn der Schaden durch eine Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist, deren Kosten der Mieter getragen hat.[Mehr …]

Kategorie: Mietrecht Stichworte: Mietvertrag, Schaden, Wohnung

Kontakt

Telefon: 0421-898990
Telefax: 0421-8989949
Email: kanzlei@recht-stuhr.de

Bremer Straße 2
28816 Stuhr (Brinkum)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch nachmittags geschlossen.

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Hohenecker Tietjen Gudat

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