Rechtsanwaltskanzlei und Notare in Stuhr (Brinkum)

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22. November 2017

Abgekürzte Kündigungsfrist in der Probezeit nur bei eindeutiger Vertragsgestaltung

Sieht der Arbeitsvertrag eine Probezeit von längstens sechs Monaten vor, kann das Arbeitsverhältnis gemäß § 622 Abs. 3 BGB ohne weitere Vereinbarung von beiden Seiten mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.[Mehr …]

Kategorie: Arbeitsrecht Stichworte: Anwalt, Arbeitsrecht, Auslegung, Azubi, Brinkum, Fachanwalt, Hohenecker Tietjen Gudat, Kündigung, Probezeit, Rechtsanwalt, Stuhr, Syke, Urteile, Weyhe

29. Januar 2015

Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

Mit Urteil vom 6. November 2014 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) – zum bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht – entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig ist, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist und deshalb für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale geltend machen kann.[Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Arbeitnehmer, Fahrtkosten, Probezeit

Kontakt

Telefon: 0421-898990
Telefax: 0421-8989949
Email: kanzlei@recht-stuhr.de

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Montag, Dienstag und Donnerstag
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Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von
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Hohenecker Tietjen Gudat

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