Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des OLG Celle, die auch für den Bereich des Amtsgerichts Syke gültig sind, wurden auch für das Jahr 2023 aktualisiert. Hieraus ergeben sich Vorgaben für die Unterhaltsberechnung, an die sich der zuständige Richter an Ihrem Amtsgericht -Familiengericht- halten soll, aber nicht muss. Wenn Sie Beratungsbedarf haben, wenden Sie sich gerne an den Fachanwalt für Familienrecht und Mediator Lars Gudat. Herr Gudat vertritt Sie in Fragen des Kindesunterhaltes, des Trennungsunterhaltes, des nachehelichen Unterhaltes, des Betreuungsunterhaltes im Falle einer nichtehelichen Geburt eines Kindes.
Kindesunterhalt Stuhr
Kindesunterhalt in Stuhr berechnen:
Die Düsseldorfer Tabelle zur Berechnung des Kindesunterhaltes finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass die Tabelle keine Gesetzeskraft hat und auf zwei Unterhaltsempfänger ausgelegt ist. Die Zahlbeträge ergeben sich aus der Tabelle am Ende, nicht am Anfang. Dort ist das hälftige Kindergeld noch nicht abgezogen. Fragen zum Thema Unterhalt in Stuhr, Syke, Weyhe, Bassum, Bremen? Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat in Stuhr hilft Ihnen weiter.
Unterhaltsrechtliche Leitlinien des Oberlandesgerichts Celle 2018
Unterhalt:
Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hat zum 1. Januar 2018 neue unterhaltsrechtliche Leitlinien für den OLG Bezirk Celle, zu dem auch der Syker Amtsgerichtsbereich gehört, herausgegeben.
Die Leitlinien sollen die Rechtsprechung zum Unterhaltsrecht im Bezirk vereinheitlichen. Sie bieten auch eine gute Grundlage für den Mandanten, um sich zunächst selbst zu informieren.
Düsseldorfer Tabelle 2018
Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die bundesweit zur Berechnung des Kindesunterhaltes herangezogen wird.
Es ergeben sich insbesondere Änderungen bei der ersten und zweiten Einkommensstufe, die zusammengefasst wurden. Die erste Stufe geht jetzt bis zu einem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen von 1.900,- €. Auch gab es Anpassungen bei den zu zahlenden Beträgen, die sich aus dem Anhang zur Tabelle ergeben. Bei den dortigen Zahlbeträgen ist das Kindergeld bereits nach den gültigen Bestimmungen berücksichtigt.
Für Rückfragen steht Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat gerne zur Verfügung.
Düsseldorfer Tabelle 2017
Neue Düsseldorfer Tabelle gültig ab 1. Januar 2017: