Rechtsanwaltskanzlei und Notarin in Stuhr (Brinkum)

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4. Februar 2015

Ansatz der Entfernungspauschale statt der tatsächlichen Kosten für regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zu seinem einzigen Auftraggeber

Der X. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) hat mit Urteil vom 22. Oktober 2014 X R 13/13 entschieden, dass auch regelmäßige Fahrten eines Betriebsinhabers zwischen seinem häuslichen Büro und dem Sitz seines einzigen Auftraggebers „Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstätte“ darstellen. [Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Betriebsinhaber, Fahrtkosten, Hohenecker Tietjen Gudat, Rechtsanwalt, Steuerrecht, Stuhr

29. Januar 2015

Regelmäßige Arbeitsstätte in der Probezeit und bei befristeter Beschäftigung

Mit Urteil vom 6. November 2014 hat der VI. Senat des Bundesfinanzhofs (BFH) – zum bis einschließlich Veranlagungszeitraum 2013 geltenden steuerlichen Reisekostenrecht – entschieden, dass ein Arbeitnehmer nicht allein deshalb ohne regelmäßige Arbeitsstätte tätig ist, weil er eine Probezeit vereinbart hat, unbedingt versetzungsbereit oder befristet beschäftigt ist und deshalb für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht die tatsächlichen Kosten, sondern nur die Entfernungspauschale geltend machen kann.[Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Arbeitnehmer, Fahrtkosten, Probezeit

Kontakt

Telefon: 0421-898990
Telefax: 0421-8989949
Email: kanzlei@recht-stuhr.de

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28816 Stuhr (Brinkum)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
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Mittwoch nachmittags geschlossen.

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