Rechtsanwaltskanzlei und Notarin in Stuhr (Brinkum)

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6. Oktober 2015

Teilurteil bei mit Zahlung eines Pflichtteil-Teilbetrags verbundener Stufenklage; Ausschluss der Aufrechnung mit gegen den ungeteilten Nachlass gerichteter Forderung gegenüber persönlichem Anspruch eines Miterben

  1. Der auf Auskunft und in der letzten Stufe auf Zahlung eines noch zu beziffernden Pflichtteils im Wege der Teil-Stufenklage, verbunden mit dem Antrag auf Verurteilung zur Zahlung eines bezifferten Mindest-Pflichtteils in Anspruch genommene Beklagte kann auch bei zugestandenem (§ 289 ZPO) Mindestnachlass in der Regel nicht durch Teilurteil (§ 301 Abs. 1 Satz 1 ZPO) auch zur Zahlung des bezifferten Teilbetrags verurteilt werden.

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Kategorie: Erbrecht Stichworte: Anwalt, Auskunft, Brinkum, Erbe, Erbrecht, Fachanwalt, Hohenecker Tietjen Gudat, Pflichtteil, Stuhr, Syke, Teilurteil, Vermächtnis, Weyhe

6. Oktober 2015

Anspruch des Erben gegen den Vermächtnisnehmer auf Verwendungsersatz

Soweit der Vermächtnisnehmer dem Erben gegenüber verpflichtet ist, dessen persönliche durch Grundschuld auf dem vermachten Grundstück gesicherte Darlehensschuld zu berichtigen (§ 2166 Abs. 1 Satz 1 BGB), steht dem Erben gegen den Vermächtnisnehmer ein Anspruch auf Verwendungsersatz zu (§§ 670, 683 Satz 1, §§ 677, 994 Abs. 2 Fall 2, § 2185 Fall 2 BGB).[Mehr …]

Kategorie: Erbrecht, Notare Stichworte: Brinkum, Erbe, Erbrecht, Fachanwalt, Grundschuld, Grundstück, Hohenecker Tietjen Gudat, Notar, Rechtsanwalt, Vermächtnissehmer

22. Januar 2015

Privilegierung des Betriebsvermögens bei der Erbschaftsteuer ist in ihrer derzeitigen Ausgestaltung nicht in jeder Hinsicht mit der Verfassung vereinbar

Mit heute verkündetem Urteil hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts §§ 13a und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaftsteuer‑ und Schenkungsteuergesetzes (ErbStG) für verfassungswidrig erklärt. Die Vorschriften sind zunächst weiter anwendbar; der Gesetzgeber muss bis 30. Juni 2016 eine Neuregelung treffen. [Mehr …]

Kategorie: Steuerrecht Stichworte: Betriebsvermögen, Erbe, Erbschaftssteuer, Schenkungssteuer

Kontakt

Telefon: 0421-898990
Telefax: 0421-8989949
Email: kanzlei@recht-stuhr.de

Bremer Straße 2
28816 Stuhr (Brinkum)

Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag von
08:30 Uhr bis 13:00 Uhr
13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
Mittwoch nachmittags geschlossen.

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Hohenecker Tietjen Gudat

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