Werden der Ehefrau mehrere Monate vor Zustellung des Scheidungsantrags des Ehemannes von verschiedenen gemeinnützigen Stiftungen zweckgebunden Geldmittel zur Anschaffung eines zum Transport des gemeinsamen schwerbehinderten Sohnes der Ehegatten geeigneten PKW (VW Caddy) schenkweise zugewandt, so ist der Gesamtbetrag der Zuwendungen (16.900 €) gemäß § 1374 Abs. 2 BGB dem Anfangsvermögen der Ehefrau hinzuzurechnen.[Mehr …]