Das Recht des Wohnungseigentums, auch WEG Recht genannt, ist im Wohnungseigentumsgesetz geregelt.
Dieses Gesetz regelt insbesondere
- die Begründung des Eigentums
- die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer
- die Verwaltung des Wohnungseigentums
- das Wohnungserbbaurecht
- das Dauerwohnrecht.
Wir vertreten gerne Wohnungseigentümer, Wohnungseigentümergemeinschaften und sind Hausverwaltungen behilflich.
Frau Rechtsanwältin Jessica Lohmann ist Ihre richtige Ansprechpartnerin. Frau Lohmann hat den Fachanwaltskurs für Miet- und Wohnungseigentumsrecht erfolgreich absolviert und bildet sich regelmäßig in diesem Rechtsgebiet fort.
Weitere Informationen zum WEG-Recht finden Sie hier.