Im Erbrecht sind wir sowohl anwaltlich als auch notariell vollumfänglich tätig, u.a. wie folgt:
Notarieller Bereich:
- Erstellung und Beurkundung von Testamenten, Erbverträgen, Übertragungsverträgen
- Beantragung des Erbscheines
- Erbausschlagung
Anwaltlicher Bereich:
- Pflichtteilsklagen
- Auskunftsklagen
- Durchsetzung erbrechtlicher Ansprüche
- Erbauseinandersetzungen
- Vertretung von Vermächtnisnehmern
Wir können für Sie auch als Testamentsvollstrecker tätig werden.