Wir sind im privaten Baurecht tätig. Dies umfasst insbesondere:
- Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungsansprüchen
- Werklohnforderungen
- Prüfung und Erstellung von Bauverträgen
Wir vertreten regelmäßig Handwerker, Bauträger und Privatpersonen (Bauherren).
Bitte beachten Sie, dass wir Sie nicht anwaltlich beraten können, wenn bei uns die Beurkundung des Kaufvertrages über die Immobilie stattgefunden hat. Wir empfehlen Ihnen gerne einen kompetenten Kollegen.