Unsere Notarin Christiane Gudat und die Notarin Jessica Lohmann können für Sie grundsätzlich jede Art von Beurkundung oder Beglaubigung vornehmen.
Aufgaben eines Notars:
Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Beurkundung von Rechtsgeschäften sowie die Beglaubigung von Unterschriften.
Der Notar ist hierbei verpflichtet, die Beteiligten über die Wirkungen des jeweiligen Rechtsgeschäftes juristisch zu beraten und zu belehren. Hervorzuheben ist auch die Amtspflicht zur Unparteilichkeit, d.h. die Interessen aller Beteiligten müssen umfassend beachtet werden.
Der Gesetzgeber hat daher für verschiedene Rechtsgeschäfte die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Hierzu gehören unter anderem:
- Grundstückskaufvertrag
- Bauträgervertrag
- Teilungserklärung nach dem WEG Gesetz
- Übertragungsvertrag
- GmbH- oder UG Gründung
- Handelsregisteranmeldung
- Abtretung von GmbH Anteilen
- Vereinsregisteranmeldung
- Verschmelzung
- Umwandlung
- Kaufvertrag (z.B. GmbH)
- Erbvertrag
- Ehevertrag
- Trennungsfolgenvereinbarung
- Scheidungsfolgenvereinbarung
- Auseinandersetzungsvertrag
- Eintragung einer Grundschuld
- Eintragung eines Nießbrauchrechts
- Grundpfandrechtserklärungen
- Adoptionsantrag
- Satzungsänderungen
Für einen Vertrag zum Kauf/Verkauf eines Hauses, einer Eigentumswohnung oder eines Grundstückes können Sie auch gerne dieses Formular -so weit wie möglich- ausfüllen und uns zukommen lassen. Wir setzen uns sodann umgehend mit Ihnen in Verbindung. Selbstverständlich nutzen wir auch gerne das Formular Ihres Maklers oder nehmen Ihre Daten und die des Objektes persönlich auf.
Auch andere Rechtsgeschäfte, wie zum Beispiel Testamente, Erbscheine oder Vorsorgevollmachten, können in unserem Notariat beurkundet werden. Dies ist grundsätzlich sinnvoll, da der Notar umfassend über die Rechtswirkungen und die inhaltlichen Gestaltungsmöglichkeiten des jeweiligen Rechtsgeschäftes berät und ungenaue, unzweckmäßige oder gar fehlerhafte Formulierungen verhindert.
Online Beurkundung:
Für GmbH- und UG-Gründungen ohne Sacheinlage und bestimmte Anmeldungen zum Handelsregister besteht ab dem 1. August 2022 die Möglichkeit, die Gründungen online vorzunehmen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte folgender Internetseite https://www.onlineverfahren.notar.de
Selbstverständlich ist weiterhin eine Gründung auch vor Ort möglich.
Kosten:
Für seine Tätigkeit erhebt der Notar Gebühren nach dem Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG). Die Gebühren richten sich nach dem Geschäftswert, d.h. nach dem Wert, auf den sich die notarielle Tätigkeit bezieht (z.B. Kaufpreis eines Grundstücks).
Um die Unparteilichkeit des Notars zu gewährleisten, sind abweichende Kostenvereinbarungen (Erhöhungen, Rabatte) von Rechtswegen nicht gestattet. Jeder Notar wird deshalb die gleichen Gebühren verlangen.