Erstberatung:
Wir bieten Privatpersonen eine anwaltliche Erstberatung an, die je nach Schwierigkeitsgrad, Umfang, Dauer und Wert bis zu 226,10 € inklusive Mehrwertsteuer (190,00 € zzgl 19% Mehrwertsteuer) kostet.
Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG):
Grundsätzlich rechnen unsere Rechtsanwälte nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) ab. Danach bestimmen sich die Kosten maßgeblich nach dem sogenannten Gegenstandswert. Wir teilen Ihnen gerne bei Mandatsübernahme die voraussichtlich entstehenden Kosten mit, damit Sie Planungssicherheit haben.
Kostenvereinbarung:
In manchen Fällen kann auch eine Kostenvereinbarung mit einem festen Stundenlohn sinnvoll sein. Derzeit berechnen wir pro Stunde einen Satz von € 200,- bis € 300,- inklusive Mehrwertsteuer, je nach Schwierigkeitsgrad und wirtschaftlichem Interesse.
Ohne eine ausdrückliche schriftliche Vereinbarung über eine Kostenvereinbarung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz auf Basis des Gegenstandswertes abgerechnet werden. Sollten Sie eine Kostenvereinbarung wünschen, so sprechen Sie uns bitte an.
Unter gewissen Voraussetzungen ist es zulässig, eine von unserem Erfolg abhängige Vergütung zu vereinbaren. In Betracht kommt auch eine Kostenpauschale.
Rechtsschutzversicherung:
Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen, so beantragen wir gerne (kostenlos) bei Ihrer Versicherung die sogenannte Deckungszusage.
Prozessfinanzierung:
Bei hohen Streitwerten (ab € 50.000,-) kann es zur Vermeidung des finanziellen Risikos sinnvoll sein, mit einem Prozessfinanzierer zusammenzuarbeiten. Auch hierüber können wir Sie gerne informieren.
Prozesskostenhilfe (PKH) / Verfahrenskostenhilfe (VKH):
Sollte es Ihnen aus finanziellen Gründen schwer fallen, einen Anwalt für ein Gerichtsverfahren zu bezahlen, so stellen wir gerne für Sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe (PKH/VKH) bei dem zuständigen Gericht. Das aktuelle PKH/VKH Formular finden Sie hier:
Beratungshilfeschein:
Mit dem Beratungshilfeschein, der Ihnen vom Amtsgericht Ihres Wohnbezirkes ausgestellt wird, wenn Sie in finanziell angespannten Verhältnissen leben, können Sie die Beratung durch einen unserer Rechtsanwälte gegen einen Unkostenbeitrag in Höhe von € 15,- in Anspruch nehmen. Bitte lassen Sie sich zunächst einen Beratungshilfeschein ausstellen und vereinbaren dann einen Besprechungstermin bei uns im Hause. Wohnen Sie z.B. in Stuhr, Syke oder Weyhe, so ist erhalten Sie Ihren Beratungshilfeschein bei dem Amtsgericht Syke. Bitte beachten Sie, dass diese Möglichkeit nicht für in Bremen wohnhafte Personen gilt.
Notarkosten:
Jeder Notar ist verpflichtet, nach den Vorschriften des Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) abzurechnen. Ausnahmen von diesem Grundsatz sind nicht möglich. Dies bedeutet für Sie, dass jeder Notar Ihnen exakt die gleichen Kosten in Rechnung stellen muss und wird.