Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat eine neue Düsseldorfer Tabelle veröffentlicht, die bundesweit zur Berechnung des Kindesunterhaltes herangezogen wird.
Es ergeben sich insbesondere Änderungen bei der ersten und zweiten Einkommensstufe, die zusammengefasst wurden. Die erste Stufe geht jetzt bis zu einem unterhaltsrechtlich relevanten Nettoeinkommen von 1.900,- €. Auch gab es Anpassungen bei den zu zahlenden Beträgen, die sich aus dem Anhang zur Tabelle ergeben. Bei den dortigen Zahlbeträgen ist das Kindergeld bereits nach den gültigen Bestimmungen berücksichtigt.
Für Rückfragen steht Herr Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Lars Gudat gerne zur Verfügung.