Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat mit Stand 1. Januar 2015 eine neue Düsseldorfer Tabelle herausgegeben.
Die Bedarfskontrollbeträge bzw. der Selbstbehalt wurde angehoben.
Bitte beachten Sie, dass die Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsempfänger ausgerichtet ist.
Die zu zahlenden Beträge ergeben sich aus der Auflistung auf Seite 6 der Tabelle, nicht aus der Tabelle auf Seite 1.
Die Tabelle ersetzt keine anwaltliche Beratung! Bitte wenden Sie sich bei Fragen an Herrn Rechtsanwalt und Fachanwalt für Familienrecht Gudat oder an Herrn Rechtsanwalt und Notar Tietjen.